Sonstiges
Environment – Kern der CSRD
Der Bereich Environment stellt den wichtigsten Bereich der CSRD da. Doch welche Parameter umfasst Environment und was muss berichtet werden?
Die zunehmende Dringlichkeit, Umweltbelange in unternehmerische Entscheidungen zu integrieren, spiegelt sich in der verstärkten Regulierung und den Anforderungen an die Berichterstattung wider. Insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die unterliegenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) setzen klare Erwartungen an Unternehmen, um Umweltaspekte in ihre Geschäftsberichte zu integrieren.Die CSRD, die die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablöst, erweitert den Anwendungsbereich der Berichterstattung und verschärft die Anforderungen an Unternehmen, insbesondere im Bereich Umwelt. Unternehmen müssen nun detailliert über ihre Umweltauswirkungen, -maßnahmen und -ziele berichten.
Ebenso spielen die ESRS eine entscheidende Rolle, indem sie die elektronische Berichterstattung über Umweltbelange in Finanzberichten regeln. Diese Standards betonen die Bedeutung der Integration von Umweltaspekten in finanzielle Berichte und verdeutlichen die enge Verknüpfung zwischen Umweltleistung und finanzieller Performance.
Bei der Berichterstattung über Umweltbelange sollten Unternehmen verschiedene Unterkategorien berücksichtigen, um ein umfassendes Bild ihrer Umweltleistung zu vermitteln. Dazu gehören:
E1: Klimawandel
Ein zentraler Aspekt der Umweltberichterstattung ist die Offenlegung von Informationen zum Klimawandel. Unternehmen müssen ihre Treibhausgasemissionen quantifizieren und Strategien zur Reduzierung dieser Emissionen darlegen. Darüber hinaus sollten sie mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf ihr Geschäftsmodell und ihre Wertschöpfungskette analysieren und entsprechende Anpassungsmaßnahmen ergreifen.
E2: Umweltverschmutzung
Die Berichterstattung über Umweltverschmutzung umfasst die Offenlegung von Informationen über Emissionen von Schadstoffen in die Luft, das Wasser und den Boden sowie über Abfallentsorgung und -management. Unternehmen müssen ihre Bemühungen zur Reduzierung von Umweltverschmutzung dokumentieren und transparent machen, wie sie mit potenziellen Umweltschäden umgehen.
E3: Wasser- und Meeresressourcen
Die Nutzung und Bewirtschaftung von Wasser- und Meeresressourcen ist ein wichtiger Bestandteil der Umweltberichterstattung, insbesondere für Unternehmen in wasserintensiven Branchen oder mit direktem Einfluss auf Meeresökosysteme. Unternehmen sollten Informationen über ihren Wasserverbrauch, ihre Wassereffizienzmaßnahmen und ihre Auswirkungen auf Meeresressourcen bereitstellen.
E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme umfasst die Berichterstattung über Auswirkungen auf Ökosysteme wie Wälder, Süßwasser- und Küstenökosysteme. Zudem müssen Unternehmen über ihre Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt informieren und solche ergreifen.
Die Verknüpfung zu anderen Standards wie den UN Sustainable Development Goals (SDGs) und dem Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) bietet zusätzliche Leitlinien und Best Practices für eine umfassende Umweltberichterstattung. Durch die Integration von Umweltaspekten in ihre Geschäftsstrategie und -berichterstattung können Unternehmen nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch das Vertrauen von Investoren und Stakeholdern stärken und langfristige Werte schaffen.