Der Green Deal der Europäischen Union ist der ambitionierte Plan, bis spätestens 2050 nachhaltig zu wirtschaften und sämtliche Treibhausgasemissionen zu vermeiden. Um das zu erreichen, hat die EU-Kommission einen 3-Teiligen Rechtsrahmen geschaffen: Die EU-Taxonomie, der SFDR und der CSRD. Als vierter Teil der Gesamtstrategie soll in Zukunft die CSDDD folgen.


be2morrow hilft Unternehmen, ihre Klimastrategie konform zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Green Deal zu erstellen. Wir folgen dabei den wissenschaftlichen Erkenntnissen und Maßnahmen der Science Based Targets initiative (SBTi).

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist der erste Teil der gesamten Klimastrategie der Europäischen Union. Er soll Unternehmen und Investor*innen die Sicherheit geben, welche Wirtschaftstätigkeiten als sicher nachhaltig gelten.

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Die EU-Taxonomie Verordnung
Die 6 Umweltkriterien
DNSH und Mindestsicherheit
Taxonomie konform

SFDR

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist eine Regulierung der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Transparenz im Bereich nachhaltiger Finanzierungen zu erhöhen. Durch die Schaffung eines Rahmens für die Offenlegung von Informationen ermöglicht sie es Investoren, die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten und -unternehmen besser zu bewerten.

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Die SFDR
Kriterien
Informationen über Risiken
Offenlegungspflichten

CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die Unternehmen dazu verpflichtet, umfassend über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten. Unter die CSRD fallen große Unternehmen, börsennotierte Unternehmen sowie bestimmte kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die detaillierte Informationen über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-(ESG-)Praktiken offenlegen müssen.

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Die CSRD
Standards und Kriterien
Transparenz und Standardisierung
Offenlegungspflichten